Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Unternehmen investieren in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Insbesondere für Volontäre und Mitarbeiter von Verlagen und Sendern, Unternehmen aus der Medienbranche sowie Pressestellen von Unternehmen jeder Branche ist der Lehrgang als volontariats- oder berufsbegleitender Lehrgang geeignet. Die Lehrgangskosten können vom Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.