Bildungsgutschein

Das Deutsche Journalistenkolleg verfügt über eine Trägerzulassung nach AZAV sowie über eine entsprechende Maßnahmenzulassung. Wenn Sie arbeitssuchend oder als Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie einen Bildungsgutschein für unseren Fernlehrgang beim Journalistenkolleg einlösen, die Kosten für die Teilnahme werden dann vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein wird individuell vom Berater der zuständigen Arbeitsagentur entschieden und geprüft. Unsere Maßnahmen sind auf drei verschiedene Ausgangssituationen hin zugeschnitten, berücksichtigen Ihre persönliche Situation und beinhalten zusätzlich verschiedene Coachings, die Sie bei der (Wieder-)eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen.

Das Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit informiert Sie zudem über die "Förderung der beruflichen Weiterbildung". 

Nachfolgend erklären wir Ihnen, welcher Ablauf empfehlenswert ist, um mit einem Bildungsgutschein an unserem Fernlehrgang teilzunehmen:

 

1. Schritt: Erkundigen Sie sich vorab bei der Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutscheine werden von der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ausgestellt. Erfragen Sie bitte dort die konkreten Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung für Leistungsempfänger (Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II). Einen Überblick, welche Voraussetzungen Sie für die Förderung erfüllen müssen, finden Sie hier.

 

2. Schritt: Fordern Sie bei uns ein individuelles Angebot an

Wenn Sie ein positives Signal seitens Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins erhalten haben, erstellen wir Ihnen sehr gerne ein auf Sie und Ihre private und berufliche Situation abgestimmtes Angebot.

Folgende Maßnahmen stehen Ihnen zur Verfügung:

Weiterbildung zum Journalisten/zur Journalistin – die Journalistische Weiterbildung für Berufseinsteiger vermittelt das grundlegende Handwerk und die journalistischen Kompetenzen in den Bereichen „Arbeitstechniken“, „Fachjournalismen“ und „Mediengattungen“ mit persönlicher Schwerpunktsetzung (Spezialisierungsmöglichkeiten).

Weiterbildung für Journalisten (WeGeBAu) – die Weiterbildung für tätige Journalisten vermittelt die journalistischen Kompetenzen in den Bereichen „Arbeitstechniken“, „Fachjournalismen“ und „Mediengattungen“, je nach individuellem Weiterbildungsbedarf werden Schwerpunkte gesetzt (Spezialisierungsmöglichkeiten).

Weiterbildung „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ – die Weiterbildung vermittelt neben journalistischen Kernkompetenzen zusätzliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit persönlicher Schwerpunktsetzung (Spezialisierungsmöglichkeiten).

Je Maßnahme stehen Ihnen zwei Zeitmodelle zur Verfügung:

Teilzeit über 9 Monate Lehrgangsdauer mit einem Aufwand von 20 Stunden pro Woche

Berufsbegleitend über 18 Monate Lehrgangsdauer mit einem Zeitaufwand von 10 Stunden pro Woche.

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns bitte hier. Zusammen mit Ihrem Angebot erhalten Sie von uns einen Fragebogen zur Eignungsfeststellung, auf dessen Grundlagen wir Ihnen einen persönlichen Zeitplan für Ihren Lehrgang erstellen sowie das entsprechende Anmeldeformular zusenden.

 

3. Anmeldung mit Bildungsgutschein

Sie haben Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer unser Angebot vorgelegt und diese/r hat Ihnen einen Bildungsgutschein ausgestellt? Dann können Sie nun innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines Ihren Fernlehrgang am Deutschen Journalistenkolleg beginnen. Für die Teilnahme ist keine Bewerbung für unseren regulären Fernlehrgang notwendig, die AZAV-Maßnahmen finden davon unabhängig statt und haben ein anderes Auswahlverfahren.


Folgende Unterlagen reichen Sie nun bei uns ein:

  • Ihren Bildungsgutschein im Original.
  • Den ausgefüllten Fragebogen zur Eignungsfeststellung (wird Ihnen per Mail übersandt) inkl. Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • Ihre entsprechenden Nachweise, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (nähere Informationen finden Sie hier).
  • Eine von Ihnen angefertigte journalistische Arbeitsprobe.

Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein verfällt, wenn Sie ihn nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer einlösen. Einen neuen Bildungsgutschein erhalten Sie dann erst wieder nach einem Gespräch mit Ihrer fördernden Stelle.