Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf können vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Stipendium erhalten. Voraussetzung ist, dass man jünger als 25 Jahre ist, begabt und motiviert ist. Als grundsätzlich förderungswürdig gelten in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Das Stipendium wird nur für noch nicht begonnene Lehrgänge erteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

[Zurück zur Förderungsprogrammübersicht]