Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

Der Lehrgang des Deutschen Journalistenkollegs ist unter der Nummer 680712 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich zugelassen.

Die ZFU wurde durch den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978, zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 04. Dezember 1991 errichtet.

Die ZFU entscheidet über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge nicht vertrieben oder beworben werden. Der Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen wird regelmäßig von der Aufsichtsbehörde überprüft. Auch Änderungen an einem Lehrgang sind zulassungspflichtig. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.