AZAV-Zulassung
Das Deutsche Journalistenkolleg verfügt über eine bundesweite Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Die Forderungen des § 2 der Rechtsverordnung zum SGB III werden vom Kolleg erfüllt. Dies hat die fachkundige Stelle TÜV Nord als von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle in einem Audit festgestellt und bescheinigt. Außerdem verfügt das Deutsche Journalistenkolleg über eine Maßnahmenzulassung für den Fernlehrgang "Journalist/in". Mit der AZAV-Zulassung ist die Teilnahme am Lehrgang durch einen sog. Bildungsgutschein förderfähig.
Die Träger-Zulassungsnummer lautet: 504210 AZAV.
Die Maßnahmen-Zulassungsnummer lauet: 504210 AZAV BM.