Lehrgangsgebühren
Das Deutsche Journalistenkolleg ist eine Journalistenschule in privater Trägerschaft (Tochtergesellschaft des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes), die sich über Lehrgangsgebühren finanziert und keinerlei institutionelle Zuwendungen aus Steuermitteln erhält.
Der Fernlehrgang "Journalist/in" bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir verstehen uns als Qualitätsanbieter mit fairen Konditionen. Da im Lehrgang Online- statt Präsenzphasen integriert sind, fallen Ihnen keine Reise- und Übernachtungskosten an.
Die Lehrgangsgebühren umfassen wahlweise
- 36 Monatsraten zu je 65,00 Euro (Summe 2.340,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr) oder
- 18 Monatsraten zu je 125,00 Euro (Summe 2.250,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr) oder
- 9 Monatsraten zu je 240,00 Euro (Summe 2.160,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr).
Für die Examensarbeit wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 180,00 Euro erhoben.
Sie haben die Möglichkeit, mehr als zwölf Kurseinheiten bzw. mehr als vier Praxiswerkstätten zu belegen, hierbei erhöhen sich die Lehrgangsgebühren um 180,00 Euro je Kurseinheit bzw. Praxisarbeit. Die Mehrkosten werden anteilig auf die Monatsraten verteilt, sodass sich die Monatsrate je Kurseinheit/Praxiswerkstatt um 5,00 / 10,00 / 20,00 Euro erhöht.
Sie erhalten eine Lehrgangsgebührenrechnung mit einer Aufstellung der monatlich zu zahlenden Raten (Ratenplan). Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten, wird für jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro fällig. Bei erfolglosem Abbuchen im Lastschriftverfahren (Rücklastschrift) berechnen wir Ihnen die Gebühren der Bank weiter.
Für die Nutzung des Online-Campus fallen ggf. die Verbindungsgebühren Ihres Internetproviders an.
Die neuen Lehrgänge zeichnen sich durch neue Inhalte und modernere Methoden aus. Sie können wahlweise als Fern- oder rein digitales Onlinestudium absolviert werden. Nähere Informationen und die Bewerbungsmöglichkeit finden Sie HIER.
Steuerlicher Abzug
Wenn Sie die Lehrgangsgebühren privat bezahlen (nicht über Arbeitgeber o. ä.), können Sie alle mit dem Fernstudium Journalismus in Zusammenhang stehenden Ausgaben über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen, sofern es sich bei Ihrer Teilnahme am Lehrgang um eine berufliche Weiterbildung handelt.
Genaue Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Warentest, die eine tabellarische Übersicht erstellt hat, und bei Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt.