Fragen, Antworten, Quintessenzen
Auf den vorherigen Seiten haben wir versucht Sie umfassend über das Deutsche Journalistenkolleg und unsere Journalistenausbildung zu informieren. Dennoch tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. Hier haben wir Ihnen die Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt und leiten Sie ggf. zu der entsprechenden Unterseite unserer Internetpräsenz weiter. Ihre Frage ist nicht dabei? Natürlich sind wir auch sehr gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!
Allgemeine Fragen zum Fernlehrgang "Journalist/in"
- Was sind die Vorteile und die potentiellen Nachteile des Lehrgangs?
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Neben der flexiblen Gestaltung der Ausbildungsinhalte sind die zeitliche und räumliche Flexibilität entscheidende Vorteile unseres Fernlehrgangs. Das heißt ganz konkret für Sie: Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Kurseinheiten bearbeiten und wo Sie lernen, bleibt Ihnen überlassen – neben dem Beruf, einem Volontariat bzw. Studium oder Sie nutzen Ihre Elternzeit sich beruflich weiterzubilden.
Pädagogisch gesehen setzen Lernprozesse immer eine Selbsttätigkeit des Lernenden voraus. Didaktisch bedeutet dies, dass ein Dozent seinen Studenten im Grunde nichts beibringen kann. Vielmehr kann er sie nur beim Lernen unterstützen – Zusammenhänge erkennen, sie verstehen und verinnerlichen muss ein Lernender selbst. Innerhalb eines Fernstudiums findet ein intensiver und vor allem selbstständiger Umgang mit dem Lehrmaterial statt. Neben der Vermittlung der fachlichen Kompetenzen schulen Sie gleichzeitig fachübergreifende Schlüsselfähigkeiten, wie z. B. logisches Denken, Verantwortungsbewusstsein und Lernbereitschaft, die gerade für Journalisten zu den persönlichen Anforderungen des Berufes zählen.
Mit der Fähigkeit zum selbstregulierten Lernen schaffen Sie zudem ideale Voraussetzungen zum lebenslangen Lernen und fördern so Ihre persönlichen Kompetenzen zusätzlich - nicht zuletzt gelten Absolventen eines Fernstudiums bei Personalentscheidern als motiviert und zielstrebig.
Die potentiellen Nachteile:
Das selbstständige Erarbeiten des Lehrmaterials ist zentraler Bestandteil eines Fernstudiums. Didaktisch und persönlich bedeutet dies, wie wir oben gesehen haben, diverse Vorteile. Daraus könnten sich aber auch die potentiellen Nachteile eines Fernlehrgangs ableiten lassen: Teilnehmer sehen sich beim Lernen sozial isoliert und fürchten keine Möglichkeit der Interaktion mit anderen Teilnehmern während des Lehrgangs zu haben. Diesen Einwand sehen wir als durchaus berechtigt an. Deshalb fördern wir den Austausch zwischen unseren Journalistenschülern auf vielfältige Weise. Im Online-Campus bietet Ihnen beispielsweise das Forum die Möglichkeit sich mit Ihren Mitlernenden zu vernetzen, sich über die Studieninhalte oder Privates auszutauschen oder Lerngruppen zu organisieren. Unsere geschlossene Facebookgruppe hat sich ebenfalls als überregionale Lerngruppe entwickelt oder initiiert persönliche Treffen zwischen Teilnehmern derselben Heimatregionen. Eine weitere Möglichkeit die anderen Journalistenschüler kennenzulernen bieten Ihnen unsere Teilnehmerprojekte, wie bspw. die Podcast-Redaktion. Innerhalb unserer Praxiswerkstätten lernen Sie außerdem unsere Dozenten persönlich kennen.
Selbstverständlich ist auch unser Teilnehmerservice jederzeit bei fachlichen oder persönlichen Anliegen für Sie da!
- Welche Perspektiven habe ich nach der Journalistenausbildung am Deutschen Journalistenkolleg?
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Ein Fernstudium setzt voraus, dass sich die Teilnehmer selbst gut organisieren und motivieren können müssen. Als Absolvent einer Journalistenausbildung im Fernlehrgang am Deutschen Journalistenkolleg haben Sie genau die Eigenschaften geschult, die auch im journalistischen Alltag vonnöten sind. Innerhalb der Kurseinheiten haben Sie die methodischen und fachlichen Kompetenzen des journalistischen Handwerks erlernt, in den Prüfungen reflektiert und schließlich in den Praxiswerkstätten sowie in der Examensarbeit eigene Beiträge erstellt. Eine gut bezahlte Festanstellung in einer Redaktion kann Ihnen natürlich niemand im Voraus garantieren. Mit dieser fundierten Journalistenausbildung haben Sie aber sehr gute Aussichten und haben außerdem ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Flexibilität und ein gutes Zeitmanagement bewiesen.
- Ist der Lehrgang akkreditiert bzw. zugelassen?
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Ja, der Fernlehrgang "Journalist/in" des Deutschen Journalistenkollegs ist unter der Nummer 680712 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) staatlich zugelassen. Nähere Informationen zur ZFU sowie zu unserem Qualitätsgedanken finden Sie hier.
- Wie läuft der Fernlehrgang im Detail ab?
- Einen Überblick über Ihren Lehrgangsverlauf haben wir Ihnen auf unserer Unterseite In 8 Schritten zum Abschluss zusammengestellt.
- Muss ich zu Präsenzveranstaltungen zum Journalistenkolleg nach Berlin fahren?
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Nein, durch die moderne Lehrmethode des Fern- und Onlineunterrichts kommt unsere Journalistenausbildung gänzlich ohne Präsenzveranstaltungen aus. Die Praxiseinheiten führen wir mit Unterstützung unserer Dozenten in Form von Webinaren durch, die Sie bequem von zu Hause aus besuchen. Im Online-Campus, in dem Sie auch Ihre Prüfungen ablegen, werden Sie bei Ihrem Fernlehrgang fachlich und organisatorisch von uns und unserem Dozententeam unterstützt.
- Kann ich meine Anmeldung widerrufen?
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Lehrgangsvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DFJV Deutsches Journalistenkolleg GmbH, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin, Telefon: 030 / 81 00 36 885, Telefax: 030 / 81 00 36 889, E-Mail: kontakt [at] journalistenkolleg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (DFJV Deutsches Journalistenkolleg GmbH, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin) zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
Selbstverständlich können Sie bei offengebliebenen Fragen jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen!
- Kann ich den Lehrgang notfalls abbrechen?
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Ja, wenn Sie Ihren Fernlehrgang abbrechen müssen, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 5 FernUSG: Der Lehrgang kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit) nach Beginn mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Beginn kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus, ist zu jedem Kündigungszeitpunkt der Anteil der Gebühren zu entrichten, der im regulären Zahlungsmodus für die Regellehrgangsdauer entstanden wäre. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach der Regelstudienzeit (18 Monate) ist eine Kündigung aufgrund der kostenlosen Verlängerung (unabhängig vom gewählten Zahlungsmodus) nicht mehr möglich.
Exemplarisches Beispiel: Sie haben am 01.01. bei uns Ihren Lehrgang begonnen. Frühester Kündigungstermin ist dann der 30.06.
Mit Eingang des Kündigungsschreibens bei uns spätestens zum 15.05.
Erreicht uns die Kündigung erst Ende Mai, ergibt sich der früheste Kündigungstermin nach drei Monaten, also zum 31.08.
Speziellere Fragen zu den Inhalten
- Nach welchen Kriterien sollte ich meine Kurseinheiten belegen?
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Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer Journalistenausbildung bestimmen Sie selbst. Der Lehrgang besteht aus mindestens zwölf Kurseinheiten, vier Praxiswerkstätten und einer Examensarbeit. Neben den drei Pflichteinheiten Journalistische Recherche, Journalistische Stilistik und Presse- und Medienrecht wählen Sie sich die Schwerpunkte Ihres Lehrgangs nach Ihrem persönlichen Interesse, Ihrem eigenen Weiterbildungsbedarf und Ihrer gewünschten beruflichen Ausrichtung. Insgesamt stehen Ihnen hier 48 Kurseinheiten in 6 Kompetenzbereichen zur Verfügung. Zu einer ausführlichen Beschreibung der einzelnen Kurseinheiten sowie einer Belegempfehlung gelangen Sie über unsere Übersichtsseite Lehrgangsaufbau.
Sehr gerne ist Ihnen unser Teilnehmerservice auch bei der Kursauswahl behilflich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
- Wie sollte ich lernen? In welcher Reihenfolge sollte ich die einzelnen Kurseinheiten bearbeiten?
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Die zeitliche Flexibilität ist ein großer Vorteil des Fernstudiums. Sie bestimmen, wann Sie lernen und in welcher Reihenfolge Sie Ihre gewählten Kurseinheiten bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen sich einen persönlichen Zeitplan zu erstellen. So gelingt es Ihnen Ihren Lernprozess zur Gewohnheit zu machen und einen individuellen Rhythmus zu finden. In unserem Teilnehmerleitfaden haben wir Ihnen einige Tipps zum Lernen im Fernstudium zusammengestellt. Sie finden diesen Leitfaden in unserer Dokumentenbibliothek im Online-Campus.
Für den Einstieg empfehlen wir Ihnen die drei Pflichteinheiten zu bearbeiten, denn sie umfassen die wichtigsten Grundkenntnisse und bilden so eine gute Ausgangssituation für Ihr Fernstudium. Außerdem empfiehlt es sich, die Kurseinheiten aus dem Kompetenzbereich „Arbeitstechniken“ zu Beginn des Lehrgangs zu bearbeiten. Das darin vermittelte Handwerkszeug erleichtert Ihnen die Bearbeitung der vertiefenden Einheiten der anderen Kompetenzbereiche.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Teile des Lehrmaterials oder Prüfungsfragen nicht verstehe?
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Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Teilnehmerservice wenden, der Ihre Anfrage an einen thematisch passenden Dozenten weiterleitet. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen eine ausführliche Antwort.
Im Online-Campus finden Sie unser Forum, das Ihnen bei allgemeinen Unklarheiten oder speziellen Fragen zu einzelnen Kurseinheiten weiterhelfen kann. Hier können Sie schauen, ob es zu Ihrer Fragestellung bereits einen Erfahrungsaustausch gegeben hat oder Sie stellen Ihre Frage zur Diskussion. Ein ähnlicher Austausch findet in unserer Facebookgruppe statt.
Gerne organisieren wir nach Bedarf auch Themenchats und Dozentensprechstunden. Sollten Sie diese Art der Lernunterstützung wünschen, wenden Sie sich gerne an unseren Teilnehmerservice.
- Kann ich nachträglich weitere Kurseinheiten belegen? Kann ich Kurseinheiten tauschen?
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Sie können jederzeit einzelne Kurseinheiten oder Praxiswerkstätten aus unserem Lehrangebot nachbelegen. Hierzu steht Ihnen das Nachbelegungsformular im Online-Campus zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass Ihnen bei einer Nachbelegung weitere Lehrgangsgebühren entstehen. Sie haben auch hier zwei Zahlungsmodelle zur Auswahl: 1 zusätzliche Monatsrate à 180,00 € oder 2 zusätzliche Monatsraten à 90,00 € je nachbelegter Kurseinheit/Praxiswerkstatt.
Seit 2016 haben Sie auch die Möglichkeit einzelne belegte Kurseinheiten zu tauschen. Ein entsprechendes Formular finden Sie ebenfalls im Online-Campus. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und schicken es zusammen mit dem ursprünglich belegten Studienbrief per Post an uns zurück. Nach einer kurzen Prüfung erhalten Sie von uns die stattdessen gewünschte Kurseinheit. Voraussetzung für einen Tausch von Kurseinheiten ist, dass sich der Studienbrief in einem einwandfreien Zustand befindet und Sie die dazugehörige Prüfung noch nicht begonnen haben.
Der Tauschvorgang ist leider mit administrativen Kosten verbunden, die wir uns mit Ihnen in Höhe von 30,00 € pro getauschter Einheit teilen.
- Was verstehe ich unter "Praxiswerkstätten"?
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Unsere Werkstätten sind ergänzende Praxiseinheiten, in denen Sie das in den dazugehörigen Kurseinheiten vermittelte Wissen vertiefen und praktisch anwenden. Die Schreib-, Recherchier- und Redigierwerkstätten finden in Form von Webinaren in unserem Online-Campus statt. Die Praxiswerkstätten schließen mit einem Arbeitsauftrag ab. Die Themenschwerpunkte der einzelnen Werkstätten finden Sie in unserer Lehrgangsseite auf der entsprechenden Unterseite. Beispiele von Auftragsbeiträgen aus unseren Praxiswerkstätten finden Sie im Kolleg-Blog, unserem Schüler- und Absolventenmagazin.
- Wann finden die Praxiswerkstätten statt?
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Die Praxiswerkstätten finden zweimal monatlich abends statt. Wir organisieren die Termine nach ausreichender Anzahl Teilnehmer, die die jeweiligen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Sobald das auf Sie zutrifft, erhalten Sie nähere Informationen und eine persönliche Einladung zum jeweiligen Online-Seminar direkt per E-Mail.
- Wie werden die Praxiswerkstätten durchgeführt?
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Die Praxiswerkstätten finden in Form von Online-Seminaren (Webinar) über ein entsprechendes Tool in unserem Online-Campus statt. Nach Ihrer Anmeldung zum angebotenen Termin senden wir Ihnen am Seminartag Ihren persönlichen Zugangslink zur Praxiswerkstatt zu. Über einen Klick auf diesen Link gelangen Sie automatisch in das Onlineseminar. Der Zugang ist ab ca. 15 Minuten vor Beginn des Seminars möglich, so dass Sie ausreichend Zeit haben ggf. technische Einstellungen vorzunehmen. Bitte halten Sie zu den Praxiswerkstätten ein Mikrofon und ggf. eine Webcam bereit. Ein ausführliches Handbuch zur Benutzung des Webinar-Tools finden Sie in der Dokumentenbibliothek im Online-Campus.
Finanzielle Aspekte
- Weshalb ist der Lehrgang gebührenpflichtig?
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Das Deutsche Journalistenkolleg ist eine freie und private Journalistenschule. Außer der Grundfinanzierung durch den Trägerverband erhält das Journalistenkolleg keine Zuwendungen aus Steuermitteln oder sonstigen öffentlichen Mitteln. Daher muss sich die Journalistenschule selbst finanziell durch die Teilnehmergebühren tragen.
- Kann mein Arbeitgeber die Kosten für den Lehrgang übernehmen?
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Viele Unternehmen investieren in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Insbesondere für Volontäre kleinerer Redaktionen ist der Lehrgang als theoretische Begleitung der betrieblichen Ausbildung sehr gut geeignet.
Aber auch für Mitarbeiter von Verlagen und Sendern, Unternehmen aus der Medienbranche sowie Pressestellen von Unternehmen jeder Branche ist der Lehrgang als berufsbegleitende Weiterbildung ideal. Durch die Methode des Fernunterrichts entstehen keine Opportunitätskosten, da Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegfallen. Durch die freie Wahl der Kurseinheiten kann der Lehrgang inhaltlich an die individuellen Bedürfnisse der Redaktion/des Unternehmens angepasst und das neu erworbene Wissen direkt im Arbeitsalltag angewandt werden. Die vergleichsweise niedrigen Lehrgangskosten können vom Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Es lohnt sich also für beide Seiten einmal nach der Möglichkeit zu fragen, Ihre Weiterbildung durch Ihren Arbeitgeber fördern zu lassen. Wenn Sie sich die Kosten mit Ihrem Unternehmen teilen möchten, erstellen wir Ihnen sehr gerne eine entsprechende Lehrgangsrechnung.
- Welchen Einfluss hat mein gewähltes Ratenmodell auf die Lehrgangsdauer?
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Bei der Anmeldung haben Sie die Wahl zwischen drei Ratenmodellen:
- Verlängert: 36 Monatsraten zu je 65,00 Euro (Summe 2.340,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr) oder
- Regulär: 18 Monatsraten zu je 125,00 Euro (Summe 2.250,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr) oder
- Verkürzt: 9 Monatsraten zu je 240,00 Euro (Summe 2.160,00 Euro zzgl. Prüfungsgebühr).
Der von Ihnen gewählte Ratenplan hat keinen Einfluss auf Ihre persönliche Lehrgangsdauer. Sie können also nach Ihrem individuellen Lernfortschritt innerhalb des dreißigmonatigen Prüfungsanspruches den Lehrgang absolvieren – unabhängig von der Dauer Ihres Zahlungsrhythmus.
Beispiele: Sie können 9 Monatsraten zahlen und 30 Monate lernen oder Sie können 36 Monatsraten zahlen und Ihr Zeugnis schon nach 9 Monaten bekommen – das liegt ganz in Ihrer Hand.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kündigung, gemäß Lehrgangs- und Prüfungsordnung, die Lehrgangskosten nach dem regulären Zahlungsmodus (18 Monate x 125 €) berechnet werden.
Beispiele: Ihre Kündigung wird nach der Mindestlaufzeit von sechs Monaten gültig, wenn Sie sie 6 Wochen vor Ablauf der Frist eingereicht haben. Es werden unabhängig von Ihrem gewählten Zahlungsmodus 900,00 Euro nach Lehrgangs- und Prüfungsordnung fällig, die weiterhin in Raten abzahlbar sind.
Fall 1.: Sie haben bereits sechs Monate im verkürzten Rhythmus (6 x 240 €) gezahlt, d.h. 1.440,00 Euro - daher erhalten Sie 690,00 Euro zurück gezahlt.
Fall 2.: Sie haben sechs Monate im verlängerten Zahlungsrhythmus (6 Monate x 65 €) bezahlt, d.h. 390,00 Euro. Daher erhalten wir weiterhin 360,00 Euro von Ihnen. - Verstehen sich die Lehrgangsgebühren inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer?
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Durch die staatliche Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erfüllt der Fernlehrgang „Journalist/in“ die Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer – die Lehrgangsgebühren enthalten gem. § 4 Nr. 21b UStG keine gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
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Eine Übersicht potentieller Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
- Ich möchte Sie gerne weiterempfehlen. Gibt es ein Prämiensystem?
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Ja, denn es motiviert uns, wenn Sie mit uns und unserem Lehrangebot zufrieden sind. Wir freuen uns, wenn Bewerber auf Empfehlung unserer Journalistenschüler oder Absolventen zu uns kommen. Als Dankeschön für eine Weiterempfehlung erhalten Sie von uns entweder eine Prämie in Höhe von 125,00 € oder zwei zusätzliche Kurseinheiten. Ihre Empfehlung lohnt sich übrigens ebenfalls für den von Ihnen geworbenen Teilnehmer. Alle Informationen zur Weiterempfehlung finden Sie im Online-Campus.
Zeitliche Aspekte
- Ist der Lehrgang mit meiner Berufstätigkeit/meinem Hochschulstudium/meinem Volontariat vereinbar?
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Unsere Journalistenausbildung ist als Fernstudium so konzipiert, dass Sie sie problemlos neben Ihrer Erwerbstätigkeit oder einem Hochschulstudium in der vorgesehenen Zeit von 18 Monaten absolvieren können. Zum Ablegen Ihrer Prüfungen steht Ihnen unser Online-Prüfungswesen jederzeit zur Verfügung, so dass Sie sich nicht an vorgegebene Termine halten müssen. Die Praxiseinheiten finden in den Abendstunden statt, so dass sie ebenfalls nicht mit etwaigen Arbeitszeiten kollidieren.
Als berufsbegleitendes Fernstudium angelegt, eignet sich unser Lehrgang auch als ideale theoretische Ergänzung zu einem Fachstudium oder einem Volontariat. Außerdem lässt Ihnen der Lehrgang genügend Freiraum, um neben der Ausbildung praktische Erfahrungen zu sammeln.
Sollten Sie aufgrund von persönlichen oder beruflichen Umständen mehr Zeit für Ihren Lehrgang benötigen, können Sie Ihre Ausbildung bei uns kostenfrei auf bis zu 30 Monate verlängern.
- Wie lange dauert das Fernstudium?
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Die reguläre Lehrgangsdauer beträgt 18 Monate. Je nach individuellem Lernfortschritt können Sie den Lehrgang verkürzen oder auf bis zu maximal 30 Monate ohne Mehrkosten verlängern – hier haben Sie also freie Zeitgestaltung.
Das bei Ihrer Anmeldung gewählte Ratenmodell für die Lehrgangsgebühren hat keinen Einfluss auf Ihre individuelle Lehrgangsdauer.
- Was ist, wenn ich während der Ausbildung krank werde oder plötzlich beruflich stark eingespannt bin?
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Eine längere Krankheit, ein berufliches Projekt oder auch eine Auszeit kann den Abschluss Ihres Lehrgangs nicht gefährden. Sollten Sie die Ausbildung nicht in der vorgesehen Studienzeit von 18 Monaten beenden können, haben Sie die Möglichkeit die Lehrgangsdauer auf bis zu maximal 30 Monate zu verlängern, ohne dass Ihnen hierbei zusätzliche Lehrgangsgebühren entstehen.
Bei einer Abwesenheit durch Krankheit während einer Prüfung mit festem Abgabetermin (Praxiswerkstätten oder Examensprüfung) verlängern wir Ihnen bei Vorlage eines Attestes selbstverständlich Ihre Bearbeitungszeit um die verlorengegangene Zeit hinaus.
Ihre Lehrgangsdauer droht auch die maximale Betreuungszeit zu überschreiten? Gerne finden wir zusammen mit Ihnen eine individuelle Lösung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
- Wie lange brauche ich für eine Kurseinheit?
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Wir empfehlen unseren Teilnehmern sich pro Monat eine Kurseinheit vorzunehmen, diese gewissenhaft durchzuarbeiten und abschließend die dazugehörige Prüfung abzulegen. Mit Hilfe von Übungen und Selbstkontrollaufgaben innerhalb der Kurseinheiten können Sie Ihren Lernfortschritt selbst überprüfen. Um einen persönlichen Lernrhythmus zu entwickeln, sollten Sie etwa 10 Stunden pro Woche für Ihr Fernstudium aufbringen.
Bei dieser Empfehlung handelt es sich um einen Durchschnittswert, der sich aus der Regelstudienzeit von 18 Monaten ergibt und sich je nach persönlichem Lernverhalten reduzieren oder erhöhen kann.
- Wann sollte ich die einzelnen Prüfungen ablegen?
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Innerhalb des Lehrgangs legen Sie zu jeder belegten Kurseinheit eine Prüfung (Hausaufgabe) ab. Hinzu kommen mindestens vier Praxisarbeiten in den Werkstätten und eine Examensarbeit.
Ihre Hausaufgaben legen Sie immer dann ab, wenn Sie die dazugehörige Kurseinheit abschließend durchgearbeitet haben. Zur Kontrolle Ihres Lernfortschritts dienen Ihnen die Übungen und Selbstkontrollaufgaben innerhalb der einzelnen Kapitel. Können Sie diese problemlos und richtig beantworten, empfehlen wir die Prüfung abzulegen.
Als zeitlichen Richtwert empfehlen wir Ihnen pro Monat eine Kurseinheit zu bearbeiten und diese mit der Hausaufgabe abzuschließen. Dies ist allerdings lediglich eine Empfehlung - Sie haben bei der zeitlichen, wie auch bei der inhaltlichen Gestaltung Ihres Fernstudiums freie Hand.
Die Prüfungen zu Ihren belegten Kurseinheiten stehen Ihnen im Online-Prüfungswesen zur Verfügung. Sie können also jederzeit unangemeldet eine Hausaufgabe ablegen und zur Korrektur einreichen. Ein Time-Out besteht bei der Ablegung einer Hausaufgabe nicht. Die Prüfung wird nicht nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit automatisch zur Korrektur abgeschickt, da Sie zur Bearbeitung einzelner Arbeitsaufträge innerhalb einer Prüfung auch schon mal den Schreibtisch verlassen müssen.
Innerhalb der Praxiswerkstätten erhalten Sie von Ihrem Dozenten einen umfassenden Arbeitsauftrag, den Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Seminar zur Beurteilung einreichen. Melden Sie sich daher nur für einen angebotenen Werkstatttermin an, wenn Sie genügend Zeit für die Bearbeitung haben.
Ausführliche Hinweise zur Examensarbeit finden Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
- Wer sind die anderen Journalistenschüler?
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Die Motivation unserer Journalistenschüler, ihre journalistische Ausbildung bei uns zu absolvieren ist so vielfältig wie unser Kursangebot. Die individuelle Kursgestaltung ist interessant für Berufseinsteiger und Volontäre, die die grundlegenden Fertigkeiten eines Journalisten fundiert und praxisnah erlernen oder die Ausbildungsinhalte ihres Volontariates theoretisch unterstützen möchten. Quereinsteigern bietet die freie Kurswahl die Möglichkeit sich berufsbegleitend journalistische Zusatzqualifikationen anzueignen. Nicht zuletzt ist die große Auswahl an Kurseinheiten in verschiedenen Kompetenzbereichen für bereits tätige Journalisten oder PR-Referenten als Weiterbildung besonders attraktiv.
Ein kurzes Teilnehmerprofil unserer Journalistenausbildung finden Sie hier.
- Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen?
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Unsere Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie unsere formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, hilft Ihnen unserer Teilnehmerservice sehr gerne weiter.
- Ich verfüge über keinen der geforderten Abschlüsse (ISCED Level 3A bzw. 3B). Unter welchen Voraussetzungen ist eine Teilnahme dennoch möglich?
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Aufgrund seiner Struktur eignet sich unser Lehrgang auch für Quereinsteiger, die unter bestimmten Zulassungsvoraussetzungen teilnehmen können. Wenn Sie über keinen der dort geforderten Bildungsabschlüsse verfügen, können Sie sich bewerben, wenn Sie über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Medienbereich verfügen oder neben dem Lehrgang ein Volontariat bei einem Verlag oder Sender absolvieren. Die Berufserfahrung weisen Sie im Bewerbungsverfahren durch Ihren Lebenslauf nach. Gerne nehmen wir in diesen Fällen eine Einzelfallprüfung, bei der auch Ihre Arbeitsprobe eine Rolle spielt, vor.
- Welche Kriterien muss meine Arbeitsprobe erfüllen? Mein Beitrag wurde noch nicht veröffentlicht. Ist das ein Problem?
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Anhand der Arbeitsprobe machen wir uns einen ersten Eindruck von Ihren persönlichen und fachlichen Vorkenntnissen. Hierbei erwarten wir von Berufseinsteigern selbstverständlich keinen perfekten journalistischen Artikel – Ihre Ausbildung erhalten Sie schließlich bei uns. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie die gültige Orthografie und Zeichensetzung einwandfrei einhalten.
Ob Ihre Arbeitsprobe bereits veröffentlicht wurde, hat keinen Einfluss auf die Bewerbung. Ausschlaggebend für uns ist, dass Ihr Text Ihre Freude am Umgang mit Sprache und der Vermittlung von Themen widerspiegelt. Sie dürfen daher auch eigens für Ihre Bewerbung einen Beitrag anfertigen. Wir empfehlen, sich hierzu ein Thema zu suchen, dass Sie selbst interessiert und über das Sie etwas Fundiertes sagen können.
Nicht zulässig sind allerdings prosaische oder literarische Textproben sowie Auszüge aus Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit. Ihre Arbeitsprobe sollte ein journalistischer Beitrag sein.
Wir freuen uns auf spannende Texte oder auf Audio- und Videobeiträge. Eine Beitragslänge geben wir Ihnen nicht vor.
- Ich wohne/arbeite im Ausland oder bin beruflich häufiger im Ausland unterwegs. Kann ich trotzdem teilnehmen?
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Ja, die vielseitige Flexibilität des Fernlehrgangs macht es möglich. Da unsere Ausbildung zudem ohne Präsenzveranstaltungen auskommt, entstehen Ihnen auch keine zusätzlichen Reisekosten. Neben zahlreichen Teilnehmern aus Deutschland oder dem europäischen Ausland, haben wir auch Journalistenschüler in Brasilien, Kambodscha oder Japan. Für die Praxiswerkstätten brauchen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung.
Fragen zu den Prüfungen
- Welche Prüfungen muss ich während des Lehrgangs absolvieren? Wie sind die Prüfungen aufgebaut?
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Sie absolvieren während des Lehrgangs zu jeder gewählten Kurseinheit eine Hausarbeit, also mindestens 12 Online-Prüfungen. Sie dienen der Lernzielkontrolle und vertiefen das Gelernte, in dem Sie es praktisch anwenden. Jede Hausaufgabe besteht aus drei Teilen:
1. Multiple-Choice
2. Offene Wissensfragen
3. ArbeitsaufträgeDie Praxiswerkstätten schließen mit einem Arbeitsauftrag ab, bei dem Sie einen oder mehrere fertige Beiträge zu einem vorgegebenen Thema anfertigen oder Sie erhalten einen Recherche- bzw. Redigierauftrag. Sie absolvieren mindestens vier Praxiswerkstätten.
Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Examensarbeit in Form eines veröffentlichungswürdigen journalistischen Text-, Radio- oder Videobeitrag (Beitragslänge vorgegeben), einschließlich Recherchedokumentation.
- Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
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Sie können bis zu zwei Hausaufgaben wiederholen, wenn diese mit schlechter als 4,0 bewertet wurden. Insgesamt können Sie bis zu vier Prüfungen mit schlechter 4,0 in die Gesamtwertung einfließen lassen. Sollten mehr als vier Hausaufgaben endgültig mit schlechter als 4,0 bewertet worden sein, so ist der Fernlehrgang nicht bestanden.
Sollten Sie einen Arbeitsauftrag aus den Praxiswerkstätten nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Prüfungswiederholung zu stellen.
- Wie sieht die Abschlussprüfung/Examensarbeit aus?
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Die Examensarbeit stellt die Abschlussprüfung in Ihrem Lehrgang dar und dient dem Nachweis, dass Sie in der Lage sind, ein Thema in vorgegebener Zeit journalistisch aufzubereiten und schriftlich darzustellen. Mit anderen Worten, Sie sollen einen veröffentlichungswürdigen journalistischen Text-, Radio- oder Videobeitrag, einschließlich Recherchedokumentation, anfertigen. Einen detaillierten Ablauf der Examensprüfung finden Sie im Online-Campus.
- Was passiert, wenn ich während der Bearbeitung der Examensarbeit krank werde?
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Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, sodass Ihnen eine Bearbeitung der Examensarbeit temporär nicht möglich ist, können Sie unter Nachweis durch ein ärztliches Attest die Bearbeitungsfrist um die Dauer der Krankheit verlängern. Das Attest ist dem Prüfungsbüro unverzüglich in Kopie vorzulegen.
- Was passiert, wenn ich die Examensarbeit nicht bestehe?
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Falls Sie Ihre Examensarbeit nicht bestehen sollten, haben Sie die Möglichkeit, sie ein weiteres Mal mit einem neuen Thema zu wiederholen. Danach erlischt der Prüfungsanspruch.
- Kann ich der Benotung meiner Examensarbeit widersprechen?
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Sollten Sie mit Ihrer Note nicht einverstanden sein, können Sie binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Bewertung widersprechen. In diesem Fall wird die Examensarbeit einem Zweitgutachter vorgelegt. Die neue Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Noten. Bitte beachten Sie hierbei: Es ist eine Verbesserung, aber auch eine Verschlechterung der Ursprungsnote möglich.