Kompetenzbereich „Rahmenbedingungen"
Journalistische Tätigkeit ist nicht voraussetzungsfrei, sondern ist in verschiedene Rahmenbedingungen eingebettet, an denen sich Journalisten orientieren müssen. Dieser Bereich bildet daher eine Art Schnittstelle zwischen Journalistischer Kompetenz und der Berichterstattungskompetenz – sie bilden die (journalismusspezifischen) persönlichen Kompetenzen. Neben der Pflichteinheit "Presse- und Medienrecht" stehen Ihnen zusätzlich drei weitere Kurseinheiten zur Wahl:
- Presse- und Medienrecht (R010/Pflichteinheit)
- Das deutsche Mediensystem (R020)
- Journalistische Ethik (R030)
- Geschichte des Journalismus (R040)